29. Juli 2026
Liechtenstein
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Liechtenstein hat zum EuroparatsÜbk vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt seine Vorbehalte zu Art. 44 Abs. 1 lit. e und Art. 59 des Übk. m.W.z. 1.10.2026 für fünf weitere Jahre verlängert.
Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 142; Text der Vorbehalte abrufbar unter www.conventions.coe.int