Das Übereinkommen des Europarats vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist für Liechtenstein nach Maßgabe von Vorbehalten am 1.10.2021 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen des Europarats vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für Liechtenstein am 1.10.2021 in Kraft treten.
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.
Zum 1.1.2017 erfolgte eine Namensregelung für gleichgeschlechtliche Paare durch Einfügung von Art. 12a und 28a im Partnerschaftsgesetz mit Wirkung vom selben Tag.
Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch tritt für das Vereinigte Königreich am 1.12.2015 und für Liechtenstein am 1.2.2016 in Kraft.