30. August 2023
Liechtenstein

Änderungen im Adoptionsrecht

In Liechtenstein sind Änderungsgesetze zum Adoptionsrecht ergangen.

Das Gesetz vom 6.5.2022 zur Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, LGBl 2022 Nr. 194, in Kraft seit 6.5.2022, betrifft die Altersgrenzen in § 180 ABGB, Änderungen in § 181 betreffend die Bewilligung der Adoption, Änderungen in § 182 ABGB, der die Wirkungen der Adoption regelt, sowie Änderungen in § 182b ABGB, betreffend das Erbrecht und § 184a Abs 1 ABGB, betreffend die Aufhebung der Adoption.

Link zum Gesetzblatt 194/2022

Zwei weitere Änderungsgesetze betreffen die Adoption durch eingetragene Lebenspartner bzw. deren Gleichstellung mit Eheleuten. Das Gesetz vom 2.3.2023 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, LGBl 2023 Nr. 163, in Kraft seit 1.6.2023, ändert § 179 Abs 2, § 184 sowie § 184a ABGB. Das Gesetz vom2.3.2023 über die Änderung des Partnerschaftsgesetzes, LGBl 2023 Nr 164, in Kraft seit 1.6.2023, betrifft Art. 24a des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft. Auf die Adoption in Lebenspartnerschaften finden nun die jeweiligen ehe- und kindschaftsrechtlichen Bestimmungen, die die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft sowie die Voraussetzungen und Folgen der Auflösung oder Ungültigerklärung der Ehe regeln, sinngemäß Anwendung. Bereits 2021 war Art. 25 PartG, der den Ausschluss eingetragener Partner von Adoption und Fortpflanzungsmedizin betraf, durch den Staatsgerichtshof aufgehoben worden.

Link zum Gesetzblatt Nr. 163/2023  

Link zum Gesetzblatt 164/2023