26. August 2026
Ukraine

Übereinkommen über die Erleichterung des internationalen Zugangs zu den Gerichten

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die Erleichterung des internationalen Zugangs zu den Gerichten ist für die Ukraine am 1.8.2026 in Kraft getreten; Deutschland und Österreich sind nicht Vertragsstaat, anders als die Schweiz, die allerdings einige Vorbehalte angebracht hat.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 29 mit derzeit 29 Vertragsstaaten; dort auch Angaben zu den Vorbehalten)