19. Juni 2013
Ukraine

Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen tritt nach Art. 39 Abs. 2 am 23.6.2013 für die Ukraine in Kraft.

Quelle: BGBl. 2013 II 551