27. Mai 2015
Türkei

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen tritt m. W. v. 24.6.2015 für die Türkei in Kraft.

Quellen: BGBl. 2015 II 488 und https://treaties.un.org (für Erklärungen)