28. Februar 2024
Russische Föderation

Übk. über gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen

Mit der Verabschiedung der Entschließung CM/Res(2022)2 über die Beendigung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat auf der außerordentlichen Sitzung (Nr. 1428ter) der Ministerstellvertreter am 16.3.2022 ist die Russische Föderation mit Wirkung vom 16.3.2022 nicht mehr Vertragspartei des Übereinkommens vom 27.9.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Quelle: BGBl. II 2024 Nr. 57