25. Februar 2026
Pakistan
Umdeutung des Scheidungsantrags unzulässig
Mit einem am 24.1.2026 veröffentlichten Urteil hat der Supreme Court von Pakistan entschieden, dass der Scheidungsantrag einer Ehefrau aufgrund von Grausamkeit als Scheidungsgrund nicht ohne ihre klare und ausdrückliche Zustimmung in einen Antrag auf Scheidung aufgrund von Selbstloskauf nach islamischem Recht (Khula) umgedeutet werden darf. Folglich war im entschiedenen Fall eine Rückzahlung der Brautgabe, die beim Selbstloskauf erforderlich gewesen wäre, nicht angezeigt. Die anderslautenden Urteile zweier Vorinstanzen wurden aufgehoben.