Mit einem am 24.1.2026 veröffentlichten Urteil hat der Supreme Court von Pakistan entschieden, dass der Scheidungsantrag einer Ehefrau aufgrund von Grausamkeit als Scheidungsgrund nicht ohne ihre klare und ausdrückliche Zustimmung in einen Antrag auf Scheidung aufgrund von Selbstloskauf nach islamischem Recht (Khula) umgedeutet werden darf.