29. September 2020
Indien
Unterhalt einer Tochter nach Hindu-Recht unabhängig von allgemeiner Regelung
Der indische Supreme Court hat in einem Urteil vom 15.9.2020 festgestellt, dass eine unverheiratete Hindu-Tochter nach Sec 20(3) Hindu Adoptions and Maintenance Act von ihrem Vater Unterhalt verlangen könne, soweit sie nicht in der Lage sei, sich selbst zu unterhalten. Diese Norm stehe selbstständig neben Sec. 125 Criminal Procedure Code (nach der Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus, anders als nach dem Hindu Adoptions and Maintenance Act, nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen möglich ist).