01. Juli 2026
Türkei

Unterhaltsrechtliche Norm verfassungswidrig

Mit einem Urteil vom 4.6.2026 hat der türkische Verfassungsgerichtshof Art. 175 des Zivilgesetzbuchs, der vorsieht, dass ein Ehegatte, der durch eine Scheidung bedürftig wird, und den kein höheres Verschulden trifft, grundsätzlich einen unbefristeten – und damit potentiell lebenslangen – Unterhaltsanspruch gegen seinen ehemaligen Ehegatten haben kann, für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil erlangt nach einer Frist von neun Monaten Wirkung. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Nach Aussage des Justizministers Akın Gürlek, der das Urteil begrüßte, ist eine solche Regelung bereits in Arbeit.