27. März 2026
Italien
Urteil zu Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Mit einem Urteil vom 12.3.2026 hat der italienische Verfassungsgerichtshof Vorlagefragen des Tribunale di Torino zur Verfassungsmäßigkeit des Dekretgesetzes 36/2025 teilweise für unzulässig und teilweise für unbegründet erklärt. Das Dekretgesetz hatte wesentliche Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht gebracht und insbesondere den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund des ius-sanguinis-Prinzips eingeschränkt.