27. August 2025
Italien

Urteil zu Eheverträgen

Mit einem Urteil vom 21.7.2025 (ordinanza n. 20415) hat der italienische Kassationshof entschieden, dass ein während der Ehe geschlossener Ehevertrag, mit dem Regelungen für eine mögliche zukünftige Scheidung getroffen werden, grundsätzlich zulässig ist. Hierbei handele es sich um einen Vertrag sui generis i. S. Art. 1322 Codice civile. In dem Fall ging es um einen Ehevertrag, mit dem ein Paar Regelungen in Bezug auf den Ausgleich für Investitionen der Ehefrau in ein Haus, das dem Ehemann aufgrund einer Erbschaft allein gehörte, getroffen hatte. Das Urteil wird als wegweisend für die Anerkennung von Eheverträgen angesehen. Grenzen bestehen jedoch u. a. in Bezug auf nichtverfügbare Rechte.