26. März 2025
Japan

Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Am 25.3.2025 hat das Obergericht in Osaka das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für verfassungswidrig erklärt. Es ist, nach den Obergerichten in Sapporo, Tokio, Fukuoka und Nagoya, das fünfte Obergericht, das eine solche Entscheidung gefällt hat. An der Unzulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen nach japanischem Recht ändern diese Entscheidungen allerdings nichts, da japanische Obergerichte nicht die Kompetenz haben, Gesetzesbestimmungen mit genereller Wirkung für verfassungswidrig zu erklären.