01. Juli 2026
Schweiz

Urteil zum nachehelichen Unterhalt

Mit einem Leitentscheid vom 23.4.2026 (5A_684/2024) hat das Schweizer Bundesgericht näher ausgeführt, was aus der Sicht des Scheidungsrechts als eine lebensprägende Ehe gilt und was daraus für die Dauer der Unterhaltszahlungen folgt. Eine Ehe sei v.a. dann lebensprägend, wenn gemeinsame Lebenspläne dazu geführt hätten, dass ein Ehegatte auf seine wirtschaftliche Unabhängigkeit verzichtet habe. Die Dauer der nachehelichen Unterhaltspflicht sei nicht primär anhand der Dauer des ehelichen Zusammenlebens zu bemessen, sondern diese sei nur einer der mit zu berücksichtigenden Faktoren. Es seien vielmehr alle in Art. 125 Abs. 2 ZGB aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen. 

In dem entschiedenen Fall hatte die Ehefrau aufgrund von chronischer Krankheit und zugunsten der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit nach zwei Jahren Ehe aufgegeben. Während der Ehemann das Einkommen sicherte, kümmerte sich die Frau um den Haushalt und die Kinder. Die Ehe hatte 18 Jahre bestanden, die Ehefrau ist zu 85% erwerbsunfähig. 

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