26. September 2018
Schweiz
Urteil zur Notwendigkeit, in Scheidungsurteilen über Folgesachen zu entscheiden
Mit einem Urteil vom 14.5.2018 (5A_623/2017) hat die II. zivilrechtliche Abteilung des Schweizer Bundesgerichts entschieden, dass in einem Scheidungsurteil nicht immer zwingend auch über die Folgesachen entschieden werden muss. Ein Teilentscheid in Bezug auf den Scheidungsausspruch setzt demnach (wenn beide Parteien grundsätzlich mit einer Scheidung einverstanden sind, sofern die zweijährige gesetzliche Wartefrist noch nicht abgelaufen ist) eine Abwägung der Interessen der Parteien voraus; dabei muss absehbar sein, dass die Entscheidung über die Folgesachen sich noch länger hinziehen wird und ein Warten unzumutbar ist.