Vaterschaftsanfechtung aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Das chilenische Verfassungsgericht hat mit einem Urteil vom 27.8.2026 (Rol 17.458-2026) einem Antrag auf Nichtanwendbarkeit wegen Verfassungswidrigkeit stattgegeben und erklärt, dass Art. 216, letzter Absatz des Zivilgesetzbuchs in einem vor dem Dritten Familiengericht von Santiago anhängigen Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft nicht angewendet werden darf. Die Mehrheit der Richter war der Ansicht, dass die Anwendung dieser Bestimmung, die die Anfechtung durch jede Person erlaubt, die ein aktuelles Interesse daran hat, nicht in Betracht kommt, wenn sie in Form einer rein wirtschaftlich motivierten Anfechtung der Abstammung zweier Kinder mit dem Ziel erfolgt, die wirtschaftliche Situation eines anderen Kindes desselben Vaters zu verbessern. Dadurch werde deren Würde und deren Recht auf Identität beeinträchtigt.