23. April 2026
Schweiz
Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im ZGB
Mit einer Änderung von Art. 302 ZGB wird der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im schweizerischen ZGB verankert. Der Bundesrat hat am 25.2.2026 beschlossen, dass die am 26.9.2025 im Parlament verabschiedete Änderung zum 1.7.2026 in Kraft gesetzt wird.