25. Februar 2026
Ukraine
Verfahrensbestimmungen im Staatsangehörigkeitsrecht geändert
Mit Präsidentenerlass Nr. 110/2026 vom 11.2.2026 wurden Verfahrensbestimmungen im ukrainischen Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Dabei geht es u.a. um die bei einer Einbürgerung vorzulegenden Dokumente und um das Verfahren bei der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit.