25. Februar 2026
Ukraine

Verfahrensbestimmungen im Staatsangehörigkeitsrecht geändert

Mit Präsidentenerlass Nr. 110/2026 vom 11.2.2026 wurden Verfahrensbestimmungen im ukrainischen Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Dabei geht es u.a. um die bei einer Einbürgerung vorzulegenden Dokumente und um das Verfahren bei der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit.

Link zum Text des Erlasses