24. April 2025
Ungarn

Verfassungsänderung schreibt Beschränkung auf zwei Geschlechter fest

Am 14.4.2025 hat das ungarische Parlament mit 140 gegen 21 Stimmen die 15. Änderung des Grundgesetzes (der ungarischen Verfassung) verabschiedet. Diese ist noch am selben Tag durch den Staatspräsidenten unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt verkündet worden; sie ist in ihren wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. 

Die Änderung schreibt verfassungsrechtlich fest, dass es nur zwei Geschlechter (männlich und weiblich) gibt. Es wird außerdem festgelegt, dass alle Kinder das Recht auf den Schutz und die Fürsorge haben, die für ihre angemessene körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nötig sind. Dieses Recht hat Vorrang vor allen anderen Grundrechten mit Ausnahme des Rechts auf Leben.

Zu den weiteren Neuerungen zählt die Einführung der Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit von Doppel- und Mehrstaatern auszusetzen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit in Ungarn darstellen.

Link zum ungarischen Amtsblatt (in ungarischer Sprache)