Verfassungsreform gegen Anwendung ausländischer Normen beschlossen
Die Nationalversammlung Nicaraguas hat am 22.8.2026 in erster Abstimmung einstimmig eine Verfassungsreform verabschiedet, die neben höchst umstrittenen Änderungen im Wahlrecht Art. 12 der Verfassung (Constitución Política) durch einen weiteren Absatz ergänzt. Nach dessen Satz 1 ist die exterritoriale Anwendung ausländischen Rechts mit Ausnahme für Nicaragua verbindlicher Verträge verboten. Nach Satz 2 entfalten »Gesetze, Verordnungen oder sonstige Normen anderer Staaten, Staatengruppen oder internationaler Organisationen in Nicaragua keine Rechtswirkung, sofern sie die Unabhängigkeit, Souveränität, nationale Selbstbestimmung, Sicherheit oder den Frieden des Landes beeinträchtigen«. Der Präsident der Nationalversammlung, Gustavo Porras, erklärte dazu, die Verfassung verbiete damit die exterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze und lasse ausschließlich im Namen des nicaraguanischen Staates unterzeichnete Abkommen gelten. Ob dies ohne Einschränkung so gilt oder nur in Fällen, in denen eine Beeinträchtigung der genannten Art angenommen wird, ist unklar. Es kann vermutet werden, dass die Änderung nicht auf die Einschränkung nicaraguanischer Kollisionsnormen abzielt, die auf ausländisches Recht verweisen.
Für die endgültige Verabschiedung ist ein bestätigendes Votum in der nächsten Sitzungsperiode im Jahre 2027 erforderlich; daran, dass ein solches erfolgen wird, besteht aus gegenwärtiger Sicht kein Zweifel.