27. März 2026
Frankreich

Vergabe von Vornamen mit Tilde

Am 23.1.2026 hat die Directrice des Affaires Civiles et du Sceau auf Wunsch des französischen Justizministers den Generalstaatsanwälten in Rennes und Pau eine Anweisung übermittelt, nach der bezüglich der Eintragung von Vornamen mit einer Tilde über dem n (ñ) nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden soll.

Das Rundschreiben NOR : JUSC1412888C vom 23.7.2014, aus dem sich die Unzulässigkeit der Registereintragung diakritischer Zeichen ergibt, die der französischen Sprache fremd sind, wurde jedoch bisher nicht geändert. Noch 2021 hatte der Verfassungsrat eine geplante Gesetzesbestimmung für verfassungswidrig erklärt, mit der diakritische Zeichen aus in Frankreich existierenden Minderheitensprachen für in Zivilstandsakten zulässig erklärt werden sollten. 2024 war, hierauf gestützt, eine entsprechende parlamentarische Anfrage zur Verwendung der Tilde durch das Justizministerium (das damals noch nicht durch den aktuellen Amtsinhaber geführt wurde) im negativen Sinn beantwortet worden. Vor diesem Hintergrund erscheint fraglich, ob die Problematik nun endgültig geklärt ist.

Die Tilde – im Deutschland am ehesten aus dem Spanischen bekannt – wird in den französischen Regionalsprachen Baskisch und Bretonisch verwendet. In der Bretagne hatte es zuletzt mehrere Gerichtsverfahren gegeben, in denen es um die Vergabe des Namens »Fañch« (Kurzform des bretonischen Namens »Frañsez«, der dem französischen »François« entspricht) ging.

Link zum Rundschreiben von 2014 

Link zur Entscheidung des Verfassungsrats von 2021 (Siehe dort Ziffer 21-23)

Link zur parlamentarischen Anfrage von 2024