13. Januar 2015
Mexiko

Vernetzung der Zivilregister

In Mexiko hat der Zentralstaat mit den 31 Bundesstaaten und dem Bundesdistrikt zwei Abkommen zum Registerwesen abgeschlossen. Demnach kann in Zukunft jeder mexikanische Staatsbürger unabhängig davon, in welchem Bundesstaat er sich befindet, eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten. Das gilt auch für mexikanische Staatsbürger im Ausland, die sich deswegen an die mexikanischen Konsulate wenden können. Voraussetzung dieser Möglichkeit ist die elektronische Vernetzung sämtlicher Register. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen.