Verordnung zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen
Am 22.5.2026 ist im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw vom 22.5.2026, Poz. 667) eine Verordnung des Digitalministeriums zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen veröffentlicht worden, die drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird. Hiermit wird die Umschreibung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen ermöglicht. Mit der Verordnung wurden auch entsprechende Formulare publiziert.
Die Verordnung erging als Reaktion auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) vom 20.3.2026 (II OSK216/21), das wiederum auf das Urteil des EuGH vom 25.11.2025 (Rechtssache C‑713/23 [Trojan]) gefolgt war, das eine Verpflichtung Polens zur Eintragung bzw. Umschreibung im EU-Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen statuiert hatte.