Voraussetzungen für Staatsangehörigkeitserwerb im Überseedepartement Mayotte verschärft
Durch Gesetz Nr. 2025-412 vom 12.5.2025 wurden die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund ius soli im Überseedepartement Mayotte verschärft. Nachdem zahlreiche Einwohnerinnen der benachbarten Komoren schwanger nach Mayotte eingereist waren, um ihrem Kind die französische Staatsangehörigkeit zu verschaffen, war bereits 2018 eine Verschärfung erfolgt, mit der ein dreimonatiger vorgeburtlicher Aufenthalt auf französischem Territorium als Voraussetzung eingeführt wurde. Dieses Erfordernis wurde nun auf ein Jahr angehoben, zudem muss dieses bei Kindern, für die die Abstammung in Bezug auf beide Elternteile feststeht, durch beide Elternteile erfüllt werden.
Am 7.5.2025 hatte der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) entschieden, dass das Gesetz bis auf eine Detailregelung mit der Verfassung vereinbar sei.