16. Dezember 2021
Israel

Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte bei Get-Verweigerung

Die Knesset hat ein Gesetz verabschiedet, das unter bestimmten Voraussetzungen israelischen Rabbinatsgerichten die Zuständigkeit für Ausländer betreffende Fälle überträgt, in denen Ehemänner jüdischen Glaubens ihrer Ehefrau den Scheidebrief (Get) verweigern. Das Paar muss hierfür u.a. nach traditionellem jüdischem Recht verheiratet sein und im Wohnsitzland darf es kein Rabbinatsgericht geben, das eine entsprechende Anordnung treffen könnte. Die Regelung war bereits 2018 als zeitlich befristet geltende Regelung verabschiedet worden und gilt nun dauerhaft.

Die Übergabe des Scheidebriefs durch den Mann ist zwingende Voraussetzung einer wirksamen Scheidung nach religiösem jüdischem Eherecht.