26. August 2026
Frankreich

Zustimmung des Adoptierten im Adoptionsverfahren

In der Entscheidung Nr. 25-11.152 vom 10.6.2026 hat die erste Zivilkammer des Kassationshofs, des höchsten Zivilgerichts Frankreichs, die Verfahrensbestimmungen zur Adoption konkretisiert. Der Gerichtshof stellte klar, dass bei laufenden Adoptionsverfahren zwingend und fortwährend die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Minderjährigen vorliegen muss, sofern dieser mindestens 13 Jahre alt ist und nicht zu einer persönlichen Zustimmung außerstande ist. 

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