Software

AutiSta unterstützt den Standesbeamten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den Personenstandsvorschriften, gewährleistet die Erstellung und Fortführung der elektronischen Personenstandsregister und unterstützt die elektronische Übertragung von Mitteilungen. Mit AutiSta werden bereits heute die wesentlichen OZG-Prozesse verarbeitet.


 

AutiSta® steht für Automation im Standesamt. Das Fachverfahren unterstützt die Standesbeamten bei allen Vorgängen, für die sie nach dem Personenstandsgesetz zuständig sind.

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Der ePR-Server ist die Standardsoftware zur Umsetzung der elektronischen Registerführung.

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Mit der AutiSta Sammelakte Integration wird bereits während der Vorgangsbearbeitung eine elektronische Sammelakte angelegt, fortgeführt und angezeigt.

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DiRegiSta steht für Digitalisierung der Register im Standesamt und ist ein Modul zu AutiSta, mit dem die Nacherfassung von Personenstandsbüchern unterstützt werden kann.

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Die Elektronischen Formulare sind ein eigenständig entwickeltes und gepflegtes Produkt, das im Fachverfahren AutiSta genutzt wird.

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In dieser Übersicht finden Sie unsere Informationen zu den Themen Drucker, Scanner und Signaturerstellungseinheit.

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AutiSta verstehen und richtig anwenden, gelingt am besten mit den AutiSta Anleitungen.

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Informationen zum Thema Fernwartung mit der Software Teamviewer finden Sie hier.

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22. Januar 2024

Das Jahr der Erstbeurkundung (Nr. 0013 der Anlage 1 zur PStV) bezieht sich immer auf das Jahr der Speicherung eines Eintrags im elektronischen Register; es ist nicht immer identisch mit dem Ereignisjahr.

Bei der Beurkundung einer Eheschließung Ende Dezember kommt es häufig vor, dass der Eintrag erst im Januar, also im Folgejahr und mit einer Registernummer des Folgejahrs gespeichert wird.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, vor der Eheschließung keine Eintragsnummer zu reservieren, sondern die Urkunden mit der Angabe >Niederschrift über die Eheschließung< auszustellen (§ 56 Abs. 1 PStG).

Da jeder Eintrag über die Namen der beurkundeten Personen gefunden wird, ist es auch nicht zwingend erforderlich, an die Ehegatten nachträglich Urkunden mit der Eintragsnummer zu versenden.

22. Januar 2024

Die Verwaltungsvorschrift sieht eine Spezialurkunde bei schwacher Adoption von Volljährigen vor. Da diese Urkunden im Vergleich zur Gesamtzahl auszustellender Geburtsurkunden wesentlich seltener auszustellen sind und bei diesen Urkunden nicht nur Daten aus der aktuellen Schicht auszugeben sind, die manuell aus dem Eintrag übertragen werden müssen, wird die Urkunde nur noch im Formularserver angeboten.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen beglaubigten Registerausdruck (ohne Hinweise) auszustellen, der dieselben Angaben enthält.

22. Januar 2024

Wenn die Maske Schlussverfügung vor Abschluss einer Beurkundung aufgerufen wird, passiert es offenbar gelegentlich versehentlich oder unbemerkt, dass das Feld Registernummer anlegen aktiviert wird, ohne dass es anschließend zur Beurkundung und Speicherung des Eintrags im elektronischen Register kommt.

Da die Eintragsnummer vom Registerverfahren vergeben wird und nicht von AutiSta, kann sie nicht zurückgenommen werden. Eintragsnummern, die reserviert, aber nicht verwendet wurden, werden im Jahresabschluss vermerkt. Fehlt die Nummer 1, wird als erste Nummer des Jahrgangs die Nummer 2 angegeben.

15. Dezember 2023

Die Vornamenstatistik wird in der Rubrik Standesamt Listen aufgerufen.

In den Datenfeldern Beurkundet von/bis wird der Beurkundungszeitraum eingegeben. Mit der Funktion suchen wird die Liste der Vornamen, die in diesem Zeitraum vergeben wurden, erzeugt und angezeigt.

Die Liste zeigt die Anzahl (Häufigkeit des Vornamens) an, den Vornamen, das Geschlecht und die Position des Vornamens.

Aus der Gesamtmenge der Daten wird die Statistik der Rangfolge der Vornamen erzeugt, die über den Befehl PDF als PDF angezeigt wird, sowie ausgedruckt und gespeichert werden kann.

Für den Export an die Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Inhalt der Statistik im CSV-Format aufbereitet. Mit der Funktion CSV speichern wird ein Dialog zum Speichern der CSV-Datei aufgerufen.

Der Dateiname sollte den Namen des eigenen Standesamts enthalten. Die gespeicherte CSV-Datei wird per E-Mail an vornamen@gfds.de gesendet.

1. Dezember 2023

Anlass für die Änderung des Verfahrens war die Einführung des Datenabrufs aus elektronischen Personenstandseinträgen, mit dem den Bürgern die Vorlage ihrer Urkunden erspart werden soll (eine der Querschnittleistungen des Onlinezugangsgesetzes). Die Stufe 2 des Datenabrufs sieht eine – im positiven Fall - automatische Antwort vor, an der Standesbeamte nicht beteiligt sind.

Die automatisch erzeugten Antworten können nur die Daten enthalten, die im Eintrag gespeichert sind. Damit entspricht diese Antwort, mit der die Vorlage der Urkunde ersetzt werden soll, nicht der Urkunde, die aus demselben Eintrag ausgestellt wird - aber dem Inhalt des beglaubigten Registerausdrucks.

Damit die drei Auskünfte aus den elektronischen Personenstandseinträgen in Zukunft identisch sind, wurden mit dem Update auf AutiSta 12.4 für die Ausstellung der Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden ausschließlich die gespeicherten Daten verwendet.

Um die korrekte Anwendung der diesbezüglichen Regelungen der PStG-VwV wieder zu ermöglichen, werden in den Bereichen EU, GU, LU und SU die Masken für den Ereignisort mit einem Hotfix in der ersten Dezemberwoche wieder zur Änderung freigeschaltet.