Es wurden verschiedene Übersetzungen des Apostille-Handbuchs (betreffend die praktische Durchführung des Apostille-Übereinkommens) veröffentlicht; darunter findet sich auch eine deutsche.
Die Änderung vom 12.12.1995 des Art. 43 Abs. 2 des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Deutschland am 18.11.2002 in Kraft getreten.
Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tritt demnächst für vier Staaten in Kraft.
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384
Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine entsprechende Erklärung abgegeben.
Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das mit Wirkung vom 1.2.2018 auch für Deutschland gilt, tritt für Zypern am 1.3.2018 in Kraft.
Quelle: , SEV Nr. 210
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird am 19.10.2018 für Honduras in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)