Die erste Zivilkammer des französischen Kassationshofs hat im Februar entschieden, dass es dem Bestehen einer ehelichen Gemeinschaft im Sinn des Zivilgesetzbuchs nicht entgegensteht, wenn die Ehegatten aus beruflichen Gründen getrennte Wohnungen haben.
Die Zivilkammer des Landgerichts Kemer in der türkischen Provinz Antalya hat die Geliebte eines Ehemanns dazu verurteilt, Schadenersatz in Höhe von 80.000 Lira (etwa 26.000 Euro) an die Ehefrau ihres Geliebten zu zahlen.
Eine Bundesrichterin in Chicago hat im Februar entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare im Verwaltungsbezirk Cook County, Illinois (der auch die Stadt Chicago umfasst) ab sofort heiraten können.
Ein Bundesrichter in San Antonio hat am 25.2.2014 entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Texas gegen die Bundesverfassung verstößt.
Der Generalanwalt (Attorney General) des US-Bundesstaats Utah hat ein Memorandum veröffentlicht, mit dem die Richter des Staates aufgefordert werden, Adoptionsverfahren, die gleichgeschlechtliche Ehepaare betreffen, auszusetzen.
Die Regierung des mexikanischen Bundesstaats Guanajuato hat im Februar erklärt, dass künftig im Staat gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden können.