Das am 12.4.2019 verkündete Gesetz Nr. 1168 zur Verfahrensabkürzung zwecks Garantie der Wiederherstellung des Menschenrechts der Mädchen, Jungen und Jugendlichen auf eine Familie ändert das Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) in Bezug auf das Adoptionsverfahren.
Eine aktuelle Rechtsänderung (Dekret № ПП-4296 vom 22.04.2019 über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Garantien der Rechte des Kindes) bringt u.a. die Angleichung des Ehefähigkeitsalters von Männern und Frauen, die in Zukunft beide ab 18 Jahren heiraten können.
Das am 24.3.2019 im Amtsblatt verkündete Gesetz Nr. 2019-222 vom 23.3.2019 bringt Änderungen im Zivilverfahrensrecht, darunter auch solche, die mittelbar oder unmittelbar familienrechtliche Verfahren betreffen.
Resolution (eine Vereinigung von Familienrechtsanwälten) und die Law Society haben gemeinsame Empfehlungen für Familienrechtsanwälte in England und Wales im Hinblick auf einen möglichen ungeregelten Brexit veröffentlicht.
Das Distriktgericht von Tokio hat mit einem Urteil vom 25.3.2018 entschieden, dass die Regelung im Familienregistergesetz, nach der Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen zu führen haben, verfassungskonform ist.