Das deutsche Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts v. 31.1.2019 ist gestaffelt am 5.2., 16.2. und 1.4.2019 in Kraft getreten; Art. 4 (zur Änderung der ApostilleVO) tritt am 1.10.2021 in Kraft.