Der High Court hat in einem Urteil vom 31.3.2020 ([2020] EWHC 834 (Fam)) entschieden, dass die Corona-Pandemie keine Ausnahme nach Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ darstellt, die die Nichtrückführung eines widerrechtlich aus Spanien ins Vereinigte Königreich verbrachten Kindes rechtfertigen könnte.