28. Januar 2020
Dänemark

Mitmutterschaft nicht auflösbar

Der dänische Oberste Gerichtshof (Højesteret) hat in einem Urteil vom 12.11.2019 (2. afdeling, Sag BS‐48699/2018‐HJR) die Auflösung einer Mitmutterschaft abgelehnt. Die biologische Mutter und die Mitmutter waren sich über den Wunsch nach Auflösung der Mitmutterschaft einig, da das im Rahmen einer gemeinsam beschlossenen medizinisch unterstützten Fortpflanzung empfangene Kind aufgrund der Trennung der beiden Frauen kurz nach der Geburt keine Bindung zur Mitmutter aufgebaut habe. Die Auflösung der Mitmutterschaft entspreche dem Kindeswohl. Der Gerichtshof verwies jedoch auf die Argumentation der Vorinstanz, die u. a. ausgeführt hatte, dass eine Tilgung der Registrierung als Mitmutter die rechtliche Position des Kindes beeinträchtige, da dadurch Pflichten der Mitmutter ihm gegenüber entfallen würden. Aus den Gesetzgebungsmaterialien zu § 27 Kindergesetz ergebe sich, dass die Mitmutterschaft dieselben rechtlichen Wirkungen haben solle wie eine genetische Vaterschaft.

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