Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat am 27.12.2013 entschieden, dass für den Kindesunterhaltsanspruch nach einer Scheidung der Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgeblich ist.
Mitte Dezember hat die Verfassungskammer (Sala Constitucional) des Obersten Gerichtshofs von Costa Rica eine Grundsatzentscheidung zur Unterhaltsanpassung gefällt.
Der Supreme Court von Alabama hat entschieden, dass geschiedene Eltern, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben, nicht verpflichtet sind, nach dem Volljährigkeitsalter von 19 die Kosten für den College-Besuch zu finanzieren.
Der Trial Court von Massachusetts hat neue Richtlinien („Child Support Guidelines“) für den Kindesunterhalt erlassen. Diese sind am 1.8.2013 in Kraft getreten.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wurde von der Ukraine am 24.7.2013 als viertem Vertragsstaat ratifiziert.
Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist am 1.8.2013 zwischen Serbien und der Europäischen Union (alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich) völkerrechtlich in Kraft getreten.
Die Europäische Rechtsakademie (ERA) hält vom 26.-27.9.2013 in Trier in englischer und deutscher Sprache ihre Jahrestagung zum Europäischen Familienrecht zum Thema „Familienrecht, Scheidung und Unterhalt in Fällen mit Auslandsbezug“ ab.
Inm US-Bundesstaat Utah ist eine Änderung des Utah Code verabschiedet worden, die die Berücksichtigung des Verschuldens eines Ehegatten im Hinblick auf das Scheitern der Ehe bei der Zumessung nachehelichen Unterhalts regelt.