Verfahren

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach dem Rückzug des deutschen Einspruchs gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Kirgisistan in dessen Verhältnis zu Deutschland am 7.10.2024 in Kraft getreten. 

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HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK wird für Monaco am 1.2.2025 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im Verhältnis zu Deutschland, das am 10.9.2024 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Bangladesch eingelegt hat.

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