Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wurde am 22.11.2019 von Österreich gezeichnet; es wird für Österreich jedoch erst nach förmlicher Ratifikation gemäß Art. 26, 27 HZÜ in Kraft treten.
Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des österreichischen IPRG veranstaltet die Interdisziplinäre Gesellschaft für Komparatistik und Kollisionsrecht in Wien vom 11.12.2019 bis zum 29.4.2020 eine Vortragsreihe von sechs Terminen.
Wesentliche Vorschriften des Gesetzes vom 22.11.2018 über öffentliche Urkunden (Ustawa o dokumentach publicznych, Dz.U. 2019 poz. 53) sind am 12.7.2019 in Kraft getreten.
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Palau am 23.6.2020 in Kraft treten.
Das Fakultativprotokoll v 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für Benin am 19.11.2019 in Kraft treten.
In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.
Am 13.8.2018 hat der Präsident Gesetz Nr. 21.171 unterzeichnet, das das Zivilregistergesetz (Gesetz Nr. 4.808) ändert und ein Nationales Totgeborenenregister einführt.
Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke wird für Nicaragua am 1.2.2020 in Kraft treten, soweit nicht Vertragsstaaten nach Art 28 HZÜ einen Einspruch einlegen.