Verfahren

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Verkürzung der Trennungszeit bei Scheidung ohne Verschulden

Am 4.10.2016 hat der Gouverneur des US-Bundesstaates Pennsylvania ein Gesetz ausgefertigt (Act 102 of 2016), das bei einseitig eingereichten Scheidungen ohne Verschulden (no-fault divorces) die vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens nötige Warte- bzw. Trennungszeit verkürzt.

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Brüssel IIa-VO

In einem Urteil vom 13.10.2016 (Rechtssache C-294/15) hat der EuGH entschieden, dass die Brüssel IIa-VO auch auf ein Verfahren über die Ungültigerklärung einer Ehe anwendbar ist, das von einem Dritten nach dem Tod eines der Ehegatten in Gang gesetzt wurde.

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Rom III-VO

Am 12.8.2016 ist der Beschluss (EU) 2016/1366 der Kommission vom 10.8.2016 zur Bestätigung der Teilnahme Estlands an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in Kraft getreten.

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EU-Urkundenvorlageverordnung

Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 ist am 15.6.2016 in Kraft getreten und ab dem 16.2.1019 anwendbar.

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Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 eingelegt hat.
Quelle: BGBl. 2016 II 1008

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