20. Oktober 2016
Frankreich

Reform zur Justizentlastung parlamentarisch verabschiedet

Die französische Nationalversammlung hat am 12.10.2016 den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Justiz des 21. Jahrhunderts verabschiedet, der neben anderen Neuerungen auch wesentliche Änderungen im Familienrecht zum Inhalt hat. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit einer Verkündung im Gesetzblatt ist allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen, da der Conseil constitutionnel angerufen wurde und nun erst über die Verfassungskonformität befinden muss. Das Gesetz soll am 1.1.2017 in Kraft treten.

Inhaltlich bringt die Reform u.a. die Einführung der einvernehmlichen Scheidung aufgrund einer von den Parteien mit anwaltlicher Unterstützung ausgehandelten und von einem Notar registrierten Vereinbarung (wobei bei Vorhandensein minderjähriger Kinder von diesen wie bisher ein Richter angerufen werden kann). Diese Maßnahme wird die Justiz erheblich entlasten – 2014 waren 54% der ausgesprochenen Scheidungen einvernehmlich. Sie stößt jedoch auch auf scharfe Kritik. So werde sie – da jeder Ehegatte von einem eigenen Anwalt vertreten werden muss – vielfach zu einer Kostensteigerung für die Parteien führen; letztlich gehe die Kosteneinsparung bei der Justiz damit zu Lasten der Scheidungswilligen. Die Berücksichtigung der Interessen von Kindern werde nicht adäquat sichergestellt. Verschiedentlich wird auch das Nebeneinander von konservativen Regelungen (Fortbestehen der Verschuldensscheidung, die trotz schwindender Bedeutung immer noch etwa 10% der Verfahren betrifft) und erleichterter Scheidung kritisiert, was zu einer Inhomogenität des Scheidungsrechts führe. Auch sei die Reform nicht hinreichend diskutiert worden.

Weitere Neuerungen sind die Verlagerung der Zuständigkeit für die Schließung von Solidaritätspakten (PACS) auf die Bürgermeisterämter und die Vereinfachung der Namensänderung, indem diese in Zukunft nicht mehr regelmäßig einen Familienrichter involviert, sondern von den Zivilstandsbeamten bei den Bürgermeisterämtern vorgenommen wird, die in schwierigen Fällen einen Richter einschalten können. Vereinfacht wird auch das Verfahren bei Geschlechtsänderungen.

Link zum Text des Gesetzentwurfs