Verfahren

IEK Aktuell

Haager Übereinkommen über Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen

Das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf den Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ist nach der Änderung der verfassungsrechtlichen Struktur der Niederlande (vgl. BGBl. 2012 II 1027) für den karibischen Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10. 2010 nach Maßgabe der ergänzenden Erklärung vom 25.7.2012 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 387

IEK Aktuell

Haager Übereinkommen über Zustellung

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Armenien am 1.2.2013 und für die Republik Moldau (nach Maßgabe von Erklärungen) ebenfalls am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 386

IEK Aktuell

Elektronische Fassung des Amtsblatts verbindlich

Die Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates (ABl EU Nr. L vom 13.3.2013, S. 69) führt mit Wirkung zum 1.7.2013 die Rechtsverbindlichkeit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union ein und legt die erforderlichen technischen Standards dar, mit denen gewährleistet wird, dass die von Bürgern abgerufenen Informationen zutreffend, genau und vollständig sind.
Quelle: Amt für Veröffentlichungen

IEK Aktuell

Gesetz zur Durchführung des Haager Kindesunterhaltsübereinkommens

Das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts ist am 20.2.2013 ergangen.

IEK Aktuell

Prioritätsregelung für Adoptionen abgeschafft

Das Parlament der autonomen Region Navarra hat die Regelung im Foralgesetz vom 5.12.2005 über Förderung, Betreuung und Schutz der Kinder und Jugendlichen abgeschafft, nach der kinderlose Familien bei der Inlandsadoption von Kindern im Alter von 0-2 Jahren Priorität hatten.

IEK Aktuell

Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am 1.5.2007 und Polen am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 165

Verfahren abonnieren