Chile

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Weigerung, Eheschließung vorzunehmen rechtswidrig

Der Oberste Gerichtshof Chiles, die Corte Suprema, hat am 3.8.2016 entschieden, dass die Weigerung der Zivilregisterbehörde, eine Eheschließung zwischen einem Chilenen und einer Frau aus der Dominikanischen Republik vorzunehmen, die sich illegal in Chile aufhielt, rechtswidrig war.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird am 30.8.2016 für Chile in Kraft treten.
Quellen: BGBl. 2016 II 1008, Vorbehalte und Erklärungen unter (Übk. Nr. 12)

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