25. Februar 2015
Chile

Parlament verabschiedet Gesetzentwurf zu zivilen Lebensgemeinschaften

Abgeordnetenkammer und Senat in Chile haben im Januar einen Gesetzentwurf zur Einführung von zivilen Lebensgemeinschaften verabschiedet. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Mit einer endgültigen Verabschiedung, für die nach einer verfassungsrechtlichen Überprüfung noch die Ausfertigung durch die Präsidentin und die Veröffentlichung erforderlich sind, wird für März oder April gerechnet. In Kraft treten wird das Gesetz sechs Monate nach seiner Verkündung, voraussichtlich im September 2015.

Die Schließung einer Vereinbarung über eine zivile Lebensgemeinschaft (Acuerdo de Unión Civil – AUC) wird in Zukunft verschiedengeschlechtlichen Paaren ebenso offenstehen, wie gleichgeschlechtlichen. Eine solche Vereinbarung kann durch Volljährige, die nicht entmündigt und nicht durch eine Ehe gebunden sind, (kostenlos) bei den Zivilregisterämtern oder – sofern die Kosten dafür getragen werden – vor entsprechenden Beamten in einem Privathaus geschlossen werden. Rechte und Pflichten der Partner sind in vielen Punkten – so auch im Güterrecht – denen in einer Ehe angenähert. Es besteht ein gemeinsames Recht auf Kindererziehung, auch für einen nicht mit dem Kind blutsverwandten Partner. Regelungen zur Adoption werden jedoch nicht getroffen. Die Partnerschaft endet durch den Tod eines Partners, durch die Eheschließung eines Partners oder durch förmliche Erklärung eines oder beider Partner beim Zivilregisteramt. Ausländische eingetragene Lebenspartnerschaften werden in Chile in Zukunft anerkannt.