26. August 2016
Chile

Weigerung, Eheschließung vorzunehmen rechtswidrig

Der Oberste Gerichtshof Chiles, die Corte Suprema, hat am 3.8.2016 entschieden, dass die Weigerung der Zivilregisterbehörde, eine Eheschließung zwischen einem Chilenen und einer Frau aus der Dominikanischen Republik vorzunehmen, die sich illegal in Chile aufhielt, rechtswidrig war. Die Behörde hatte ihre Weigerung damit begründet, dass die Frau keinen chilenischen Aufenthaltsausweis für Ausländer, sondern lediglich ihren dominikanischen Pass habe vorlegen können. Das Gericht urteilte jedoch, die Identität der Eheschließenden sei auch aufgrund des Passes feststellbar gewesen und eine Vorschrift, die die Vorlage eines bestimmten Identifizierungsdokumentes als Eheschließungsvoraussetzung normiere, gebe es nicht, sodass die Weigerung willkürlich sei.

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