Unter der Schirmherrschaft der Stadt Palermo und der deutschen Botschaft in Rom findet vom 30.9.-4.10. 2013 in Mondello-Valdesi (Palermo) ein deutsch-italienisches Seminar zur Rechtsvergleichung im Bereich des Erbrechts und des ehelichen Güterrechts statt.
Am 1.1.2013 ist das Reformgesetz vom 10.12.2012 Nr. 219 zur Beseitigung der Unterschiede zwischen legitimen und illegitimen Kindern (in Kraft getreten.
Der italienische Kassationshof hat in einem aufsehenerregenden Urteil die Auffassung, das Aufwachsen bei einem gleichgeschlechtlich orientierten Elternteil schade einem Kind, als „Vorurteil“ bezeichnet.
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Die italienische Abgeordnetenkammer hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Differenzierung zwischen legitimen und illegitimen Kindern aufgehoben wird.
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Der italienische Kassationshof hat Mitte März entschieden, dass eine in Den Haag geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Italien nicht umschreibungs- bzw. eintragungsfähig ist.
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