Monaco

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Genfer Flüchtlingskonvention

Monaco hat am 11.2.2022 seine Erklärung anlässlich seines Beitritts zum Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (GFK) unter geographischer Beschränkung auf Europa gemäß Art. 1 Abschnitt B Nr. 1a GFK nach Art. 1 Abschnitt B Nr 2 erweitert, wonach nunmehr Anwendbarkeit auf Ereignisse, die vor dem 1.1.1951 in Europa oder anderswo eingetreten sind, gegeben ist.

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Neues IPR-Gesetz erlassen

Am 28.6.2017 hat Fürst Albert das Gesetz Nr. 1448 vom 28.6.2017 über das Internationale Privatrecht ausgefertigt.

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Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

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Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am 1.5.2007 und Polen am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 165

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