Moldau

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für die Republik Moldau am 22.9.2025 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland allerdings erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ.

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen v. 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird für die Republik Moldau am 1.1.2026 in Kraft treten.

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für die Republik Moldau am 1.10.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Deutschland hat der Republik Moldau mitgeteilt, dass es den Konsularvertrag vom 25.4.1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken im Verhältnis zwischen Deutschland und der Republik Moldau kündigt.

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Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

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Haager Konferenz für IPR

Die Republik Moldau ist mit Wirkung zum 16.3.2016 Mitglied der Haager Konferenz für IPR geworden.
Quellen:BGBl. 2016 II 459,

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