Das Gesetz Nr. ZRU -608, das am 10.3.2020 durch den Staatspräsidenten unterzeichnet wurde, bringt Änderungen im Familiengesetzbuch vom 30.4.1998, im Gesetz über die Rechte des Kindes vom 7.1.2008, im Gesetz über die Anträge von natürlichen und juristischen Personen vom 3.12.2014 und in der Zivilprozessordnung vom 22.1.2018.