Usbekistan

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Stärkung der Verfahrensrechte Minderjähriger

Das Gesetz Nr. ZRU -608, das am 10.3.2020 durch den Staatspräsidenten unterzeichnet wurde, bringt Änderungen im Familiengesetzbuch vom 30.4.1998, im Gesetz über die Rechte des Kindes vom 7.1.2008, im Gesetz über die Anträge von natürlichen und juristischen Personen vom 3.12.2014 und in der Zivilprozessordnung vom 22.1.2018.

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Ehefähigkeitsalter vereinheitlicht

Eine aktuelle Rechtsänderung (Dekret № ПП-4296 vom 22.04.2019 über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Garantien der Rechte des Kindes) bringt u.a. die Angleichung des Ehefähigkeitsalters von Männern und Frauen, die in Zukunft beide ab 18 Jahren heiraten können.

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Haager Legalisationsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961 gilt für Costa Rica ab 14.12.2011, Kirgisistan ab 31.7.2011, Oman ab 30.1.2012, Usbekistan ab 15.4.2012.
Quelle: www.hcch.net

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