26. August 2016
Rumänien

Änderungen im Adoptionsrecht in Kraft

 

Am 12.8.2016 ist das Gesetz Nr. 57/2016 über die Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 273/2004 über das Adoptionsverfahren und anderer Normativakte in Kraft getreten. Wichtige Neuregelungen betreffen u.a. die Möglichkeit, ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Zustimmung nur eines biologischen Elternteils oder ganz ohne die Zustimmung der biologischen Eltern für adoptierbar zu erklären, und die Verfügbarkeit eines Kindes für eine internationale Adoption, bei der ein Adoptierender oder einer der adoptierenden Ehegatten Rumäne ist, schon ein Jahr nach der Verfahrenseröffnung (statt wie bisher nach zwei Jahren); die sonstigen Restriktionen für Auslandsadoptionen bleiben dabei bestehen.

Link zum Gesetzestext