29. März 2023
Belarus

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 5.1.2023 hat Präsident Lukaschenko ein Änderungsgesetz (Gesetz Nr. 242-3) zum Staatsangehörigkeitsgesetz ausgefertigt. Das Gesetz, das sechs Monate nach seiner Publikation in Kraft tritt, enthält Regelungen zum Staatsangehörigkeitserwerb, unterstreicht die Nichtanerkennung einer doppelten Staatsangehörigkeit und führt eine Anzeigepflicht für Belarussen ein, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben. Außerdem wird eine Regelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei Verurteilung wegen extremistischer Aktivitäten, oder solcher, die der Republik Belarus schweren Schaden zufügen, eingeführt.

Link zum Gesetzestext