27. September 2016
Kosovo, Marokko
Apostilleübereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 eingelegt hat.
Quelle: BGBl. 2016 II 1008